Frequently Asked Questions / Häufig gestellte FragenMit unseren FAQs rund um den Insider Alarm möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem neuen Informationsdienst schnell und einfach zugänglich machen. Egal ob es um den Insiderhandel im allgemeinen, die von uns analysierten Insiderinformationen oder um Ihre Abonnement-Einstellungen geht, hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Fragen zum Inhalt des Insider Alarms Insider Alarm ist ein völlig neuer Börseninformationsdienst, der aktuelle Insidergeschäfte in Europa registriert und unverzüglich an die Abonnenten per RSS und E-Mail weitergibt. So ist der Abonnent des Insider Alarms stets auf dem neuesten Informationsstand und kann damit seine Anlageentscheidungen präziser und mit einem Wissensvorsprung gegenüber anderen Anlegern treffen. Die Informationen sind top-aktuell. Wir erfahren von den Insider-Trades innerhalb kürzester Zeit und leiten sämtliche Stammdaten der vorliegenden Transaktion unverzüglich per RSS-Feed und E-Mail an unsere Abonnenten weiter. Den Insider Alarm bekommen Sie börsentäglich in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr. Dabei gibt es keine festen Uhrzeiten zu denen dieser verschickt wird, da wir uns nach dem Veröffentlichungszeitpunkt der Unternehmen richten müssen. Sobald wir eine Insider-Transaktion erfaßt haben, steht die Transaktion auch in unserem RSS-Feed zur Verfügung. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail, welcher Sie alle relevanten Stammdaten der Transaktion entnehmen können. Vorteile des Insider Alarms Neben zahlreichen Kriterien, die Sie bei einer Anlageentscheidung berücksichtigen können, wie beispielsweise Fundamentaldaten, Charttechnik oder Analystenempfehlungen, wäre es doch interessant zu wissen, wie die Firmenlenker die zukünftige Entwicklung des eigenen Unternehmens einschätzen. Der Insider Alarm liefert Ihnen genau diese Information! Sind beispielsweise die aktuellen Fundamentaldaten gut und der Analystenausblick positiv, könnte man als Anleger dazu tendieren, die Aktien des Unternehmens zu kaufen, da man sich in seiner positiven Einschätzung des Unternehmens bestätigt fühlt. Erfährt der Anleger jedoch über den Insider Alarm, dass der Vorstand gerade große Aktienpakete verkauft hat, sollte ihn dieser Umstand alarmieren. Es wäre möglich, dass der Unternehmenschef aufkommende Probleme innerhalb seiner Firma identifiziert hat und sich daher bei Höchstkursen entscheidet, Aktien zu verkaufen. Umgekehrt kann es für den Anleger unter Berücksichtigung von Insiderkäufen noch spannender werden. Kauft ein Vorstand oder Aufsichtsrat große Aktienpakete des eigenen Unternehmens, so könnten positive Neuigkeiten bevorstehen. Folgt der Anleger dem Beispiel der Unternehmensführung, könnte er beim anstehenden Kurssprung dabei sein und davon profitieren. Ja. Werden beispielsweise vom Insider Alarm mehrere Verkäufe von Aktienpaketen duch verschiedene Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats eines Unternehmens erfaßt, so erhalten unsere Abonnenten die Details zu den erfaßten Transaktionen übersichtlich aufbereitet. Und dieser Umstand sollte Sie in der Tat alarmieren. Denn dies bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass negative Meldungen bevorstehen. Sie können jedoch nach dem Erhalt unserer Nachricht sofort die Aktien des Unternehmens verkaufen und so dem bevorstehenden Kursrutsch entgehen. Einer der eindrucksvollsten Insider-Trades dieser Art war sicherlich im Frühjahr 2006 bei EADS zu beobachten. Kurz bevor die Auslieferungsverzögerungen beim Airbus A-380 bekannt wurden, trennten sich zahlreiche Mitglieder der Unternehmensführung von ihren Aktien. Kurze Zeit später brach der Kurs um fast 50% ein. Mit dem Insider Alarm können Sie genau solche Aktienverluste vermeiden. Allgemeine Fragen zum Insiderhandel Bei Insiderinformationen handelt es sich um kursrelevante Informationen, über die jemand verfügt, bevor diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der § 13 im Wertpapierhandelsgesetz definiert diese wie folgt: „Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen“. Eine Insiderinformation kann beispielsweise das Wissen darum sein, dass eine Kapitalmaßnahme oder der Erwerb einer wesentlichen Beteiligung bevorstehen. Diese Insiderinformationen auszunutzen, ist verboten. Das betrifft selbstverständlich nicht die Informationen, die der Insider Alarm publiziert, da diese von den Unternehmen veröffentlicht wurden. Die Redaktion des Insider Alarms hat jedoch die Möglichkeit, sehr schnell auf die veröffentlichten Informationen zu zugreifen und ist so in der Lage, diese an die Abonnenten weiter zu geben, bevor andere Anleger davon erfahren. Ja, es handelt sich dabei um Informationen, die von dem Unternehmen öffentlich zugänglich gemacht wurden. Sobald diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sind sie legal. Nur wissen die meisten Anleger nicht, wo und vor allem wann diese Meldungen veröffentlicht werden. Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) handelt es sich bei Insidern um Personen, die von erheblich kursrelevanten, aber nicht öffentlich bekannten Umständen rund um börsennotierte Unternehmen wissen - etwa, weil sie wegen ihres Berufs diese Insiderinformation erhalten haben. Zu den sogenannten „Primärinsidern“ gehören die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (z.B. Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats), die persönlich haftenden Gesellschafter des Emittenten und der verbundenen Unternehmen, sowie alle Organmitglieder der den Emittenten beherrschenden oder von ihm abhängigen Unternehmen. Allgemeine Fragen zum Abonnement Insider Alarm können Sie über unsere Website abonnieren. Hierfür klicken Sie im Hauptmenü auf „Anmeldung“ und gehen anschließend die einzelnen Abfragefelder durch. Das Abonnement kostet 29,00 Euro im Monat und enthält die Berichterstattung über Insidergeschäfte innerhalb Deutschlands. Ja, Sie können den Insider Alarm immer zum Monatsende kündigen. Bitte geben Sie dabei stets Ihre Kontaktdaten an. Die Kündigung muss schriftlich per Post oder Fax an die folgende Adresse erfolgen:
Ernsting.com Publications GmbH Insider-Alarm Choriner Str. 54 10435 Berlin Telefax: +49 30 577055139 |
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