Insider Alarm Preise

Vier Tarife für Directors Dealings aus Deutschland und den USA. Wählen Sie direkt Ihren Tarif — der Alarm-Regler hilft optional bei der Auswahl.

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Fortgeschritten

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Fragen zum Insider Alarm Abo

Insider Alarm richtig nutzen

  • Wie nutze ich den Insider Alarm?

    Nachdem Sie eingeloggt sind, suchen Sie über die Suchleiste das gewünschte Unternehmen (z. B. Adidas), öffnen die Unternehmensseite und aktivieren dort den Alarm – fertig.

    Ab dann erhalten Sie automatisch eine E-Mail, sobald wir bei einer der von Ihnen beobachteten Aktien einen gemeldeten Insider Trade erfassen. Der Versand erfolgt automatisiert und ohne zugesagte Zustellzeit.

    Suche, Unternehmensseite öffnen und Alarm aktivieren
  • Wie aktiviere ich E-Mail-Benachrichtigungen für einzelne Unternehmen?

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eingeloggt sind.

    Nutzen Sie die Suchleiste auf der Hauptseite, geben Sie den Unternehmensnamen ein (z. B. Adidas) und öffnen Sie die Unternehmensseite. Dort finden Sie die Option „Alarm aktivieren“ – einmal tippen, und der Alarm ist aktiv.

    E-Mail-Alarm für ein einzelnes Unternehmen aktivieren

    Sobald der Alarm aktiv ist, versenden wir automatisch eine E-Mail, wenn wir bei diesem Unternehmen eine gemeldete Insider-Transaktion erfassen.

  • Wie kann ich Benachrichtigungen für mehrere Unternehmen gleichzeitig verwalten?

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eingeloggt sind und über eine aktive Mitgliedschaft verfügen.

    Am schnellsten geht das über die Seite Indizes. Öffnen Sie dort einen Index (z. B. DAX) und nutzen Sie „Alle abonnieren“ bzw. „Alle deabonnieren“ für den gesamten Index.

    • Index öffnen (z. B. DAX)
    • Mit einem Klick alle Unternehmen des Index abonnieren
    • Ebenso schnell wieder alle deabonnieren
    Über Indizes alle Alarme abonnieren und deabonnieren

    Eine Übersicht Ihrer aktiven Alarme finden Sie weiterhin unter Alarme.

  • Wie exportiere ich Insider-Daten?

    Das Exportieren von Insider-Transaktionen ist nur mit einer aktiven Mitgliedschaft möglich. Je nach Mitgliedschaft stehen Ihnen dabei unterschiedliche Optionen zur Verfügung:

    Mit der Einsteiger-Variante können Sie Daten aller deutschen Aktien exportieren. Mit dem Profi-Modell erhalten Sie zusätzlich Zugriff auf die Daten amerikanischer Aktien.

    Öffnen Sie das gewünschte Unternehmensprofil (z. B. Adidas). Über der Tabelle mit den Insider-Transaktionen finden Sie die Export-Schaltflächen – tippen Sie dort auf „CSV“:

    CSV-Export auf der Unternehmensseite

    Je nach Tarif stehen Ihnen weitere Formate zur Verfügung:

    • CSV-Export für die Weiterverarbeitung in Excel
    • PDF-Export
    • Druckansicht für einen direkten Ausdruck
  • Wie nutze ich die Funktion "Historische Insidertrades"?

    Die Funktion "Historische Insidertrades" zeigt Ihnen die Insider-Transaktionen ausschließlich für die Unternehmen an, für die Sie einen Alarm aktiviert haben.

    Wählen Sie „Individuell“, tragen Sie Von- und Bis-Datum ein und klicken Sie auf „Insider Trades anfordern“. Anschließend können Sie die Auswertung als CSV herunterladen:

    Individuellen Zeitraum wählen und CSV herunterladen

    Alternativ stehen die Schnellauswahl „1 Woche“ und „1 Monat“ zur Verfügung. Die Auswertung erscheint direkt auf der Seite.

Mitgliedschaften & Zahlungen

  • Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

    Öffnen Sie die Seite Mitgliedschaft und klicken Sie auf „Abo verwalten“. Damit gelangen Sie ins Stripe-Kundenportal.

    Dort wählen Sie „Cancel Subscription“ bzw. „Abonnement kündigen“. Die Kündigung wird zum Ende der aktuellen Laufzeit wirksam.

    Falls keine Kündigungsoption angezeigt wird, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft in der Regel nicht automatisch und endet zum angegebenen Datum – dann müssen Sie nichts weiter unternehmen.

  • Wie ändere ich meine Mitgliedschaft?

    Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit ändern – etwa von monatlich auf jährlich oder zwischen den Tarifmodellen.

    Öffnen Sie Mitgliedschaft und klicken Sie auf „Abo verwalten“. Im Stripe-Kundenportal können Sie Tarif und Zahlungsintervall anpassen.

    Alternativ wählen Sie auf der Preisseite einen neuen Tarif.

  • Wie sehe ich, ob meine Mitgliedschaft automatisch verlängert wird?

    Öffnen Sie die Seite Mitgliedschaft. Dort sehen Sie Ihre aktuelle Mitgliedschaft und den Status.

    Über „Abo verwalten“ gelangen Sie ins Stripe-Kundenportal, wo Sie die automatische Verlängerung einsehen und bei Bedarf deaktivieren können.

    Falls keine entsprechende Option angezeigt wird, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft nicht automatisch und endet zum angegebenen Datum.

  • Welche Zahlungsmethoden gibt es?

    Wir akzeptieren LINK, Apple Pay, Google Pay, SEPA, Lastschrift, GiroPay, iDEAL, Sofort, Klarna und alle gängigen Kreditkarten.

  • Kann man jederzeit kündigen?

    Ja, Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der aktuellen Laufzeit wirksam.

    Gehen Sie dazu auf Ihre Mitgliedschaftsseite, klicken Sie auf „Abo verwalten“ und wählen Sie im Stripe-Kundenportal „Cancel Subscription“ bzw. „Abonnement kündigen“.

    Nach der Kündigung können Sie den Dienst bis zum Ende der bezahlten Laufzeit weiterhin uneingeschränkt nutzen.

  • Ab wann kann man den Insider Alarm nutzen?

    Sobald die Zahlung legitimiert ist, können Sie den Dienst direkt nutzen.

Technik

  • Ich habe technische Probleme – was kann ich tun?

    Ohne aktives Abo mit Ticket-Support schreiben Sie uns bitte per E-Mail an insideralarm@ernsting.com.

    Mit einem Abo, das Ticket-Support einschließt (Fortgeschritten und Profi), können Sie zusätzlich ein Ticket im Mitgliederbereich erstellen: Support.

    Unser Team meldet sich so schnell wie möglich.

  • Was passiert, wenn ein Alarm nicht ankommt?

    Alarme sind ein automatisierter Benachrichtigungsdienst, den wir nach bestem Bemühen erbringen. Wir können nicht zusichern, dass jede meldepflichtige Transaktion erfasst wird, dass jeder Alarm ausgelöst wird oder dass jede E-Mail Sie erreicht.

    Der Versand läuft per E-Mail über externe Dienstleister und öffentliche Netze. Spam- und Inhaltsfilter, Zustellrichtlinien Ihres E-Mail-Anbieters, ein volles Postfach, eine veraltete Adresse oder Störungen bei Dritten können dazu führen, dass eine Benachrichtigung verspätet, unvollständig oder gar nicht ankommt. Auch die amtlichen Quellen können Meldungen verspätet, unvollständig oder nachträglich korrigiert veröffentlichen.

    Bitte verlassen Sie sich deshalb nicht ausschließlich auf Alarme. Für Entscheidungen mit wirtschaftlicher Bedeutung sind die amtlichen Veröffentlichungen von BaFin und SEC maßgeblich.

    Sie können selbst einiges dafür tun, dass Benachrichtigungen ankommen: Halten Sie Ihre E-Mail-Adresse im Konto aktuell, nehmen Sie unseren Absender in Ihr Adressbuch auf, prüfen Sie gelegentlich Ihren Spam-Ordner und kontrollieren Sie unter Alarme, ob die gewünschten Alarme aktiv sind.

    Wenn ein Alarm ausbleibt, verspätet oder erkennbar fehlerhaft ist, melden Sie uns das bitte zeitnah über den Support (sofern Ihr Abo Ticket-Support einschließt) oder per E-Mail an insideralarm@ernsting.com. Wir prüfen den Versandvorgang und beheben Ursachen, soweit sie in unserem Einflussbereich liegen. Die Haftungsregelungen finden Sie in Ziffer 13 der AGB und in den Risikohinweisen.

  • Ist der Insider Alarm eine Anlageberatung?

    Nein. Der Insider Alarm ist ein reiner Informationsdienst und stellt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Anlageempfehlung und keine Finanzanalyse dar.

    Unsere Inhalte sind nicht auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnitten. Wir kennen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen, Ihre Anlageziele, Ihren Anlagehorizont und Ihre Risikotragfähigkeit nicht und prüfen nicht, ob ein Finanzinstrument für Sie geeignet ist.

    Wenn Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung benötigen, wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Anlageberatung oder an einen Steuerberater. Einzelheiten finden Sie in unseren Risikohinweisen.

Insider Trading Grundlagen

  • Wie aktuell sind die Informationen, die ich erhalte?

    Wir lesen die Veröffentlichungen von BaFin und SEC laufend aus und übernehmen neue Meldungen in der Regel innerhalb weniger Minuten nach ihrer Erfassung.

    Das beschreibt den typischen Ablauf, ist aber keine zugesagte Zustellzeit: Wir sind darauf angewiesen, dass die Meldungen in den amtlichen Quellen vorliegen, und der Versand per E-Mail läuft über Dritte. Verzögerungen, Lücken und nachträgliche Korrekturen in den Quellen sind möglich. Maßgeblich bleiben die amtlichen Veröffentlichungen von BaFin und SEC.

  • Was ist der Insider Alarm?

    Der Insider Alarm ist ein Börseninformationsdienst rund um Directors Dealings, also um die gesetzlich meldepflichtigen Eigengeschäfte von Führungskräften börsennotierter Unternehmen.

    Wir werten die Pflichtveröffentlichungen von BaFin und SEC aus, bereiten sie übersichtlich auf und benachrichtigen Sie zu den Aktien, die Sie beobachten. So müssen Sie die Meldungen nicht selbst in den Datenbanken nachverfolgen.

    Der Dienst richtet sich an Anleger, die Insiderbewegungen als eine von mehreren Informationsquellen für ihre eigene Recherche nutzen möchten.

    Der Insider Alarm ist ein reiner Informationsdienst. Er stellt keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und keine Finanzanalyse dar; jede Anlageentscheidung treffen Sie eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.

  • Wie kann ich den Insider Alarm konkret einsetzen?

    Bei ihrer Recherche berücksichtigen Anleger verschiedene Quellen, etwa Fundamentaldaten, Charttechnik oder Analystenmeinungen. Directors Dealings sind eine weitere öffentlich verfügbare Information: Sie zeigen, welche Geschäfte Führungskräfte in Wertpapieren des eigenen Unternehmens gemeldet haben.

    Genau diese Meldungen bereitet der Insider Alarm für Sie auf.

    In der Praxis nutzen Anleger die Meldungen als Anlass für eigene Recherche: Fällt bei einem Unternehmen eine Häufung von gemeldeten Käufen oder Verkäufen auf, kann das ein Grund sein, sich die Veröffentlichungen des Unternehmens genauer anzusehen.

    Wichtig ist dabei, die Aussagekraft realistisch einzuordnen. Eine Meldung nach Art. 19 MAR enthält keine Begründung für das Geschäft.

    Für Käufe und Verkäufe gibt es viele Motive, die nichts mit der Einschätzung der Unternehmensaussichten zu tun haben: die Ausübung oder Abrechnung von Aktienoptionen und Vergütungsprogrammen, Steuerzahlungen, Diversifikation, private Anschaffungen, Erbschaften, Übertragungen zwischen eigenen Depots oder lange im Voraus festgelegte Handelspläne.

    Aus einer gemeldeten Transaktion lässt sich deshalb weder ableiten, dass die betreffende Person über nicht öffentliche Informationen verfügt, noch dass eine bestimmte Kursentwicklung folgt.

    Der Insider Alarm liefert Ihnen die Meldungen und ihre Details. Die Bewertung und jede Anlageentscheidung liegen bei Ihnen. Eine Empfehlung zum Kauf, Halten oder Verkauf ist damit nicht verbunden.

  • Kann der Insider Alarm vor Handelsverlusten schützen?

    Nein. Der Insider Alarm schützt nicht vor Handelsverlusten und kann das auch nicht leisten. Er stellt Ihnen lediglich gemeldete Transaktionen aufbereitet zur Verfügung.

    Werden beispielsweise mehrere gemeldete Verkäufe durch verschiedene Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats eines Unternehmens erfasst, erhalten Sie die Details dieser Meldungen übersichtlich dargestellt.

    Ob und wie Sie daraus Schlüsse ziehen, bleibt Ihre Entscheidung. Eine Häufung von Meldungen ist kein Beleg dafür, dass negative Nachrichten bevorstehen, und keine Prognose einer Kursentwicklung. Es gibt zahlreiche Motive für Verkäufe, die nichts mit den Aussichten des Unternehmens zu tun haben.

    Wir geben deshalb ausdrücklich keine Handlungsempfehlung ab. Ob ein Kauf, ein Halten oder ein Verkauf für Ihre Situation sinnvoll ist, können und dürfen wir nicht beurteilen; dafür ist eine auf Sie zugeschnittene Anlageberatung erforderlich.

    Wertpapiergeschäfte sind mit dem Risiko des Kapitalverlusts verbunden. Aus vergangenen Entwicklungen und aus einzelnen Meldungen lassen sich keine verlässlichen Schlüsse auf die künftige Wertentwicklung ziehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Risikohinweisen.

  • Was sind Insiderinformationen?

    Bei Insiderinformationen handelt es sich um kursrelevante Informationen, über die jemand verfügt, bevor diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

    Maßgeblich ist heute Art. 7 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“). Danach ist eine Insiderinformation eine „nicht öffentlich bekannte präzise Information, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, geeignet wäre, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen“. Die früheren §§ 12 bis 14 des Wertpapierhandelsgesetzes wurden 2016 durch diese Regelungen ersetzt.

    Eine Insiderinformation kann beispielsweise das Wissen darum sein, dass eine Kapitalmaßnahme oder der Erwerb einer wesentlichen Beteiligung bevorstehen.

    Diese Insiderinformationen auszunutzen, ist verboten.

    Das betrifft selbstverständlich nicht die Informationen, die der Insider Alarm publiziert, da diese von den Unternehmen veröffentlicht wurden.

    Der Insider Alarm liest diese Veröffentlichungen laufend automatisiert aus und gibt sie aufbereitet an seine Abonnenten weiter, sodass diese die Datenbanken nicht selbst durchsuchen müssen.

  • Sind die Informationen des Insider Alarm legal?

    Ja!

    Wir werten ausschließlich Informationen aus, die gesetzlich veröffentlicht werden müssen und daher öffentlich zugänglich sind: Meldungen über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014, veröffentlicht über die Datenbank der BaFin, sowie entsprechende Meldungen an die US-amerikanische SEC.

    Es handelt sich dabei nicht um Insiderinformationen im Sinne von Art. 7 MAR, sondern um bereits veröffentlichte Pflichtmeldungen. Ihre Auswertung und Weitergabe ist zulässig.

  • Wer wird als Insider in einem börsennotierten Unternehmen bezeichnet?

    Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) handelt es sich bei Insidern um Personen, die von erheblich kursrelevanten, aber nicht öffentlich bekannten Umständen rund um börsennotierte Unternehmen wissen – etwa, weil sie wegen ihres Berufs diese Insiderinformation erhalten haben.

    Zu den sogenannten „Primärinsidern“ gehören die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (z. B. Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats), die persönlich haftenden Gesellschafter des Emittenten und der verbundenen Unternehmen, sowie alle Organmitglieder der den Emittenten beherrschenden oder von ihm abhängigen Unternehmen.

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