SMT Scharf AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Downlisting in den m:access der Börse München

Der Vorstand der SMT Scharf AG hat am heutigen Tag mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Downlisting der Aktien der Gesellschaft in das Qualitätssegment m:access des Freiverkehrs der Börse München beschlossen.

Vor diesem Hintergrund wird die SMT Scharf AG den Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Segment Prime Standard stellen und geht davon aus, dass der Widerruf zum Ende der Annahmefrist des Pflichtangebots der Aktionäre Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung wirksam wird. Parallel dazu wird die SMT Scharf AG den Antrag auf Einbeziehung der Aktien in das Segment m:access des Freiverkehrs der Börse München stellen mit dem Ziel, dass die Einbeziehung in den m:access vor dem Wirksamwerden des Zulassungswiderrufs erfolgt. Des Weiteren wird die Gesellschaft den Antrag auf Einbeziehung der Aktien in das Quotation Board des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse stellen, die sich übergangslos an die Beendigung der Zulassung zum Regulierten Markt anschließen soll. Die XETRA-Notierung der Aktien bleibt davon unabhängig fortbestehen.

Die Entscheidung für das Downlisting wurde im Zusammenhang mit dem von den Aktionären Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung abgegebenen Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG getroffen, welches zugleich ein Delisting-Erwerbsangebot darstellt (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG). Die Angebotsunterlage wurde am 2. Februar 2021 veröffentlicht, und die Annahmefrist dauert bis zum Ablauf des 2. März 2021.

Durch das Downlisting erwartet die Gesellschaft erhebliche Kosteneinsparungen. Zugleich werden durch die beabsichtigte Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München und das Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse die Handelbarkeit sowie – aufgrund der mit der Einbeziehung verbundenen Einbeziehungsfolgepflichten – ein hohes Maß an Transparenz für die Aktionäre weiterhin gewährleistet.

Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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