Insider Alarm - Fragen und Antworten
Die Informationen sind top-aktuell.
Wir erfahren von den Insider-Trades innerhalb kürzester Zeit und leiten sämtliche relevanten Daten der vorliegenden Transaktion unverzüglich an unsere Leser weiter.
Der Insider Alarm ist ein einzigartiger Börseninformationsdienst.
Der Insider Alarm erkennt aktuelle Insidergeschäfte und gibt diese direkt an die Leser weiter.
So ist der Leser des Insider Alarms stets auf dem neuesten Informationsstand und kann damit seine Anlageentscheidungen präziser und mit einem Wissensvorsprung gegenüber anderen Anlegern treffen.
Damit eignet sich der Insider Alarm vor allem für Trader und Anleger, die cleverer als andere investieren wollen.
Neben zahlreichen Kriterien, die Sie bei einer Anlageentscheidung berücksichtigen können, wie beispielsweise Fundamentaldaten, Charttechnik oder Analystenempfehlungen, ist es doch vor allem interessant zu wissen, wie die Firmenlenker selber die zukünftige Entwicklung des eigenen Unternehmens einschätzen.
Der Insider Alarm liefert Ihnen genau diese Information!
Sind beispielsweise die aktuellen Fundamentaldaten gut und der Analystenausblick positiv, könnte man als Anleger dazu tendieren, die Aktien des Unternehmens zu kaufen, da man sich in seiner positiven Einschätzung des Unternehmens bestätigt fühlt.
Erfährt der Anleger jedoch über den Insider Alarm, dass der Vorstand gerade große Aktienpakete verkauft hat, sollte ihn dieser Umstand alarmieren.
Es wäre möglich, dass der Unternehmenschef aufkommende Probleme innerhalb seiner Firma identifiziert hat und sich daher bei Höchstkursen entscheidet, Aktien zu verkaufen.
Umgekehrt kann es für den Anleger unter Berücksichtigung von Insiderkäufen noch spannender werden. Kauft ein Vorstand oder Aufsichtsrat große Aktienpakete des eigenen Unternehmens, so könnten positive Neuigkeiten bevorstehen.
Folgt der Anleger dem Beispiel der Unternehmensführung, könnte er beim anstehenden Kurssprung dabei sein und davon profitieren.
Nein. Aber er kann helfen, Probleme bei einem börsennotierten Unternehmen frühzeitig zu erkennen und entsprechend die Anlagestrategie anzupassen.
Werden beispielsweise vom Insider Alarm mehrere Verkäufe von Aktienpaketen durch verschiedene Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats eines Unternehmens erfaßt, so erhalten unsere Leser die Details zu den erfaßten Transaktionen übersichtlich aufbereitet.
Und dieser Umstand sollte Sie in der Tat alarmieren.
Denn dies bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass negative Meldungen bevorstehen. Sie können jedoch nach dem Erhalt unserer Nachricht sofort die Aktien des Unternehmens verkaufen und so dem bevorstehenden Kursrutsch entgehen.
Einer der eindrucksvollsten Insider-Trades dieser Art war sicherlich im Frühjahr 2006 bei EADS zu beobachten. Kurz bevor die Auslieferungsverzögerungen beim Airbus A-380 bekannt wurden, trennten sich zahlreiche Mitglieder der Unternehmensführung von ihren Aktien.
Kurze Zeit später brach der EADS-Kurs um fast 50% ein.
Bei Insiderinformationen handelt es sich um kursrelevante Informationen, über die jemand verfügt, bevor diese der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Der § 13 im Wertpapierhandelsgesetz definiert diese wie folgt:
„Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen".
Eine Insiderinformation kann beispielsweise das Wissen darum sein, dass eine Kapitalmaßnahme oder der Erwerb einer wesentlichen Beteiligung bevorstehen.
Diese Insiderinformationen auszunutzen, ist verboten.
Das betrifft selbstverständlich nicht die Informationen, die der Insider Alarm publiziert, da diese von den Unternehmen veröffentlicht wurden.
Die Redaktion des Insider Alarms hat jedoch die Möglichkeit, sehr schnell auf die veröffentlichten Informationen zu zugreifen und ist so in der Lage, diese an die Abonnenten weiter zu geben, bevor andere Anleger davon erfahren.
Ja!
Der Insider Alarm handelt auf Basis des § 13 im Wertpapierhandelsgesetz.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) handelt es sich bei Insidern um Personen, die von erheblich kursrelevanten, aber nicht öffentlich bekannten Umständen rund um börsennotierte Unternehmen wissen - etwa, weil sie wegen ihres Berufs diese Insiderinformation erhalten haben.
Zu den sogenannten „Primärinsidern" gehören die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (z.B. Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats), die persönlich haftenden Gesellschafter des Emittenten und der verbundenen Unternehmen, sowie alle Organmitglieder der den Emittenten beherrschenden oder von ihm abhängigen Unternehmen.
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