BaFin hebt Schwellenwert auf 20.000 Euro an
Die BaFin hebt den Schwellenwert für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors` Dealings) ab 1. Januar 2020 an. Die Aufsicht erlässt dazu eine Allgemeinverfügung.
Danach müssen Führungskräfte vom 1. Januar 2020 an derartige Geschäfte erst melden, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreichen. Bisher liegt der Schwellenwert laut Artikel 19 Absatz 9 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bei 5.000 Euro.