Director Dealings

Directors Dealings sind Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Managements (oder nahestehenden Personen wie z.B. Aufsichtsrat) börsennotierter Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit Aktien des eigenen Unternehmens. 

Directors Dealings gelten als Insidergeschäfte. Die genaue Bezeichnung und Definition von Directors Dealings unterscheidet sich von Land zu Land (auch im deutschen Sprachraum).

In Deutschland gibt es seit Juli 2002 durch § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine gesetzliche Meldepflicht für Insider Transaktionen.

Vor allem geht es beim § 15a WpHG um:

  • Integrität der Kapitalmärkte
  • Transparenz für (andere) Anleger
  • Gleichbehandlung aller Trader und Investoren
  • Kapitalmarkt-Transparenz

Bei Verstößen drohen sowohl ordnungsrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen (allerdings nur über über § 826 BGB).

Hinweis:

Weitergehende Informationen können auf das WpHG spezialisierte Rechtsanwälte oder die BaFin geben.

Die oben gemachten Angaben  dienen nur einer grundsätzlichen Informationen, stellen aber keine Rechtsberatung dar.